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Mitarbeitervertretung


Die Mitarbeitervertretung beteiligt sich bei dienstlichen und personellen Fragen und bei Maßnahmen, welche die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter oder der Elisabeth-Klinik als Einrichtung betreffen.

Wir kümmern uns um Erledigung von Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auf Wunsch sind wir bei Mitarbeitergesprächen dabei. Wir sind eingebunden bei der Umsetzung von Arbeits­schutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen.

Wir unterstützen die Eingliederung und berufliche Ent­wicklung, insbesondere schwerbehinderter und älterer Kolleginnen und Kollegen.

Die ehrenamtlichen Mitglieder sind im Rahmen ihrer Mitar­beitervertretungsarbeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die MAV

• Vertritt die Belegschaft gegenüber dem Dienstgeber.
• Arbeitet in besonderer Weise vertrauensvoll mit dem Dienstgeber zusammen.
• Hat darüber zu wachen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
• Nimmt Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen. Soweit diese als berechtigt erscheinen, trägt die MAV sie dem Dienstgeber vor und wirkt auf ihre Erledigung hin.
• Kann durch Dienstvereinbarungen aktiv an der Gestaltung der Einrichtung mitwirken.

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