Entlassmanagement
Wir freuen uns, wenn wir Sie gesund aus der Elisabeth-Klinik entlassen können.
Allen Patienten in der Elisabeth-Klinik wird ein Entlassmanagement angeboten. Die Mitarbeiter arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben des § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement).
Dabei verfolgen wir das Ziel, Ihnen eine medizinisch und pflegerisch optimale Versorgung zu gewährleisten. Die Mitarbeiter in den interdisziplinären Teams arbeiten eng zusammen, um möglichst alle erforderlichen Maßnahmen zu Ihrer optimalen Weiterversorgung zu planen und zu organisieren. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Entlassung haben, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Überblick über die verschiedensten Möglichkeiten der nachstationären Versorgung zu erhalten.
Weitere Informationen von Seiten des Gesetzgebers, finden Sie im Rahmenvertrag Entlassmanagement.